Schiffe - Steuerliche Aspekte

Die meisten heute angebotenen Schiffsfonds sind renditeorientierte Modelle, Verlustzuweisungen bieten nur noch wenige Fonds an (bis maximal Ende 2006). Es werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.


Aufgrund der vorteilhaften Tonnagebesteuerung muß der Anleger auf seine Ausschüttungen zumeist nur geringfügige Steuern bezahlen. Der Gewinn wird pauschal nach der Schiffsgröße berechnet, unabhängig von den tatsächlichen Gewinnen oder Verlusten der Gesellschaft. Somit weicht die Nachsteuerrendite häufig nur geringfügig von der Vorsteuerrendite ab.


Sofern der Fonds der Tonnagebesteuerung unterliegt, sind die Gewinne aus der abschließenden Veräußerung der Schiffe üblicherweise steuerfrei.


Achtung: Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters können im Rahmen der Tonnagesteuer nicht abgesetzt werden, dies betrifft z. B. Kosten für den Steuerberater, Reisekosten zu Gesellschafterversammlungen oder Refinanzierungskosten.


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