Fonds, die in britische oder deutsche Lebensversicherungen investieren, erzielen üblicherweise Steuererträge aus Gewerbebetrieb. Bei einigen britischen LV-Fonds können jedoch durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht unerhebliche Freibeträge ausgenutzt werden; die Einkünfte unterliegen in diesem Falle lediglich dem Progressionsvorbehalt. In diesem Fall weicht die Nachsteuerrendite nur geringfügig von der Vorsteuerrendite ab.
US-Policen-Fonds sehen sich selber zumeist als vermögensverwaltende Personengesellschaften an; somit fielen weder Gewerbesteuern noch sonstige steuerpflichtige Gewinne an. Allerdings ist noch keine endgültige steuerliche Festlegung durch die Finanzämter erfolgt. Die möglicherweise doch noch fällig werdende Gewerbesteuer könnte die erwartenden Vorsteuerrenditen von 15 % bis 18 % möglicherweise halbieren. Frühestens Ende 2005 ist hier mit einer Entscheidung zu rechnen.
