Containerfonds sind in der Regel renditeorientierte Modelle, es existieren keine Verlustzuweisungsmodelle. Es werden sonstige Einkünfte gemäß EstG § 22, Absatz 3 erzielt; gelegentlich fallen geringe Teile der Einkünfte solche aus Kapitalvermögen (§ 20 EstG) an.
Die (Einkünfte der) Containerfonds werden auf Basis der bisherigen Annahmen nicht als gewerblich eingestuft, sondern als vermögensverwaltend. Bei vielen Fonds fehlt allerdings noch die letztendliche Einstufung durch die Finanzämter, da es sich um eine sehr junges Marktsegment handelt. Eine Umqualifikation als "gewerblich" dürfte zu leicht geschmälerten Renditen führen.
