Schätzung
Um die Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung zu ermitteln kommt eine Schätzung durch einen Bausachverständigen in Betracht, wenn:
- Sie ein altes Haus kaufen oder ersteigern und im Anschluss in sehr großem Umfang entkernen, Um- und Ausbauarbeiten vornehmen, so dass kein Bezug mehr zu früher ermittelten Werten genommen werden kann.
- Die Wertermittlung unter zu Hilfenahme des Baupreisindexes nicht möglich ist, weil keinerlei Unterlagen über die ursprünglichen Baukosten vorhanden sind.
Die Kosten für die Schätzung der Versicherungssumme trägt im Regelfall der Versicherungsnehmer.