Sie geben den Neubauwert des Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung in den Preisen des Erstellungsjahres an, und der Versicherer errechnet dann mit Hilfe eines gemittelten Baupreisindexes die Versicherungssumme im Wert 1914.
Dieses Verfahren ist etwas aufwendiger als es auf den ersten Blick scheint, da Sie nicht nur die gegebenenfalls vorliegenden Anschaffungs- und Handwerkerrechnungen etc. zur Ermittlung vom Neubauwert heranziehen müssen. Ebenso zu berücksichtigen sind:
Der Versicherer errechnet den Wert 1914 an Hand Ihrer Angaben, stellen diese sich im Schadenfall als nicht zutreffend heraus, kann es sein, dass der Versicherer bei der zu erstattenden Entschädigungszahlung einen Abzug wegen Unterversicherung vornimmt.
