Neubauwert
Sie geben den Neubauwert des Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung in den Preisen des Erstellungsjahres an, und der Versicherer errechnet dann mit Hilfe eines gemittelten Baupreisindexes die Versicherungssumme im Wert 1914.
Dieses Verfahren ist etwas aufwendiger als es auf den ersten Blick scheint, da Sie nicht nur die gegebenenfalls vorliegenden Anschaffungs- und Handwerkerrechnungen etc. zur Ermittlung vom Neubauwert heranziehen müssen. Ebenso zu berücksichtigen sind:
- die erbrachten und in Wert und Umfang schlecht zu ermittelnden Eigenleistungen des damaligen Bauherren;
- die für Baubehörden, Statiker und Architekten angefallenen Honorar- und Bearbeitungskosten;
- die Werte für später hinzugekommen Carports, Garagen oder Anbauten;
- später durchgeführte Verbesserungen und Erneuerungen, z.B. Fliesen, Parkett;
- wurde das Objekt bisher gewerblich genutzt (Vorsteuerabzug), und Sie erwerben das Objekt als Privatmann müssen Sie in einigen Rechnungspositionen gegebenenfalls noch die Mehrwertsteuersätze des Erstellungsjahres berücksichtigen.
Der Versicherer errechnet den Wert 1914 an Hand Ihrer Angaben, stellen diese sich im Schadenfall als nicht zutreffend heraus, kann es sein, dass der Versicherer bei der zu erstattenden Entschädigungszahlung einen Abzug wegen Unterversicherung vornimmt.