Versicherte Kosten und nicht versicherte Aufwendungen - Lexikon Wohngebäudeversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Gebäudeversicherung > Lexikon > Versicherte Kosten
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Versicherte Kosten und nicht versicherte Aufwendungen

1. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten

  1. für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten (Aufräumungs- und Abbruchkosten),
  2. die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten).

2. Versichert sind notwendige Kosten für - auch erfolglose - Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte (Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten).


3. Die Entschädigung für versicherte Kosten gemäß Nr. 1 a und b ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt .


4. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.



Zurück zur Lexikon Startseite


ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal