Kündigungsrecht bei Insolvenz des Versicherungsnehmers - Lexikon Wohngebäudeversicherung
 
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Kündigungsrecht bei Insolvenz des Versicherungsnehmers

Ist über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden, kann der Versicherer während der Dauer des Insolvenzverfahrens den Versicherungsvertrag schriftlich kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam.



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