FAQ Gebäudeversicherung - Fragen und Antworten zur Wohngebäudeversicherung
 
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FAQ Wohngebäudeversicherung - Häufig gestellte Fragen...


Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung?

Jeder Hausbesitzer benötigt eine Wohngebäudeversicherung, da zumeist ein Großteil des persönlichen Vermögens ins Haus investiert wurde, stellt der Verlust des Objekts einen erheblichen finanziellen Verlust dar. Zumindest eine Feuerversicherung sollte daher für jeden Hausbesitzer obligatorisch sein.



Was versteht der Versicherer unter einem Gebäude?

Zu einem Gebäude zählen nach dieser Definition nicht nur der eigentliche Baukörper, sondern auch fest verbaute bzw. montierte Einbauten z.B. Einbauschränke, Zentralheizungsanlagen, festverlegte Fußböden, Sanitärinstallationen und elektrische Anlagen, Garagen und Carports sowie Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient. Ebenfalls dazu gehören außen am Gebäude angebrachte Installationen wie Antennenanlagen, Markisen und überdachungen.



Wie werden die Wohn- und Gewerbefläche ermittelt?

Sollten weder Miet- oder Kaufvertrag noch irgendwelche anderen Unterlagen zur Ermittlung der Wohn- und Gewerbefläche vorhanden sein, wird die Wohn- und Gewerbefläche folgendermaßen ermittelt:

Die Wohn- und Gewerbefläche ist die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume des Gebäudes und aller Anbauten (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen). Ebenfalls zur Wohn- und Gewerbefläche zählen auch Dielen und Flure, sowie Wintergärten.

Nicht zur Wohn- und Gewerbefläche gehören:


  • Treppen
  • Terrassen
  • Loggien
  • ausgebaute Nutzflächen
  • Balkone
  • Keller-, Speicher- und Bodenräume, wenn diese nicht zu Wohn-, Gewerbe- oder Hobbyzwecken ausgebaut wurden

Zur Berechnung des Beitrag ist für den Versicherer festzustellen ob das Gebäude unterkellert ist. Für nicht unterkellerte Gebäude wird in der Regel ein Beitragsnachlass von 15% gewährt. Als unterkellert gelten auch Gebäudeteile, die nur teilweise unter der Erdoberfläche liegen, wie bei Hanglage oder Souterrain.



Welche Konditionen gelten bei der Versicherung von denkmalgeschützten Gebäuden?

Welche Konditionen bei der Versicherung von denkmalgeschützten Gebäuden gelten ist von Versicherer zu Versicherer verschieden und sollte dort direkt erfragt werden.



Wie sind die einzelnen Gebäudetypen bzw. Immobilienarten definiert?

Einfamilienhaus

Unter Einfamilienhaus fallen Gebäude mit einer Wohneinheit, die ausschließlich dem Wohnzweck dient.

Zweifamilienhaus

Dies sind Gebäude mit zwei privaten Wohneinheiten. Ebenfalls unter Zweifamilienhäusern werden Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung gefasst.

Mehrfamilienhäuser

Hierzu zählen Gebäude mit mehr als 2 privaten Wohneinheiten.

Wohn- und Geschäftsgebäude

Nach der Definition sind dies Gebäude, die überwiegend privat genutzt werden (also mindestens 50% der Fläche) und in denen sich mindestens ein Gewerbebetrieb befindet.

Wochenend- oder Ferienhäuser

Dies sind Gebäude, die regelmäßig an Wochenenden oder den Ferien genutzt werden, ausschließlich Wohnzwecken dienen und in denen sich Hausrat befindet.



In welche Bauartklassen werden Gebäude unterteilt?

Bauweise der Gebäude:
Bauartenklassen


Klasse Außenwände Dacheindeckung
I massiv (Mauerwerk, Beton) hart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)
II Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material hart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)
III Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehrerer offenen Seiten hart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)
IV wie Klasse I oder II weich (z.B. Stroh, Holz, Schilf, Ried)
V wie Klasse III weich (z.B. Stroh, Holz, Schilf, Ried)

Ist das Gebäude in gemischter Bauweise errichtet, wird die ungünstigere Bauartenklasse als Grundlage genommen, entfällt auf diese ein Anteil von mehr als 25%. Gebäude der Bauartklasse III können nur zum Zeitwert versichert werden. Bei Wohngebäuden der Bauartklasse IV und V ist eine konkrete Anfrage beim Versicherer sinnvoll.



Welche Ferienhausgruppen werden unterschieden?


Gruppe Außenwände Dacheindeckung
I massiv (Konstruktion aus feuerbeständigen Bauteilen) hart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)
II Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außer mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet hart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)
III Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung hart (z.B. Ziegel, Schiefer, metall)

Was versteht man unter "veränderten Risiken"?

Ergibt sich während der Vertragslaufzeit eine Gefahrenerhöhung, entstehen für den Versicherer veränderte Risiken. Möglicherweise kann er das Gebäude nicht mehr zum bisherigen Beitrag weiterversichern. Gefahrenerhöhungen sind anzeigepflichtig und müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden, sonst kann der Versicherer den Vertrag kündigen.

Werden z.B. mehr als 50% der Wohn-, Hobby- und Gewerbefläche des Gebäudes nicht bewohnt, stellt dies eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung dar. Als ständig bewohnt gilt ein Gebäude, wenn es nicht länger als 60 aufeinanderfolgende Tage ungewohnt ist.



Wie werden die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung ermittelt?

Der erste Punkt ist die Postleitzahlenregion in welcher das Gebäude steht, auf diese Art wird berücksichtigt ob es sich um ein Gebiet handelt in dem bereits in der Vergangenheit häufiger Schäden aufgetreten sind z.B. Sturm- überschwemmungs- oder Erdbebenschäden.

Eine weiterer Punkt für die Ermittlung der Beitragshöhe ist die Angabe der Wohn- und Gewerbefläche. Aus dieser ergibt sich auch die Entschädigungsgrenze. In der Regel ist die Wohn- und Gewerbefläche dem Kauf- oder Mietvertrag oder den Bauunterlagen zu entnehmen. Bei unrichtigen Angaben zur Wohn- und Gewerbefläche kann die Entschädigung in dem Umfang gekürzt werden, wie die Differenz zwischen ermitteltem Beitrag und tatsächlich zu zahlendem Beitrag ist.

Zu letzt wird das Gebäude selbst an Hand seiner Bauausführung und den daraus resultierenden Eigenschaften wie z.B. Feuerbeständigkeit etc. in Bauartklassen eingeteilt.

Abschließen wird dann an Hand dieser drei Hauptkomponenten der Beitrag ermittelt.


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