von Jennifer Jesper am 30. Nov 2011, 11:23
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Zur Erstattung von Behandlungsrechnungen:
Nach Abschluss der Behandlung, gegebenenfalls auch nach Abschluss von Teilschritten, erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt
eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung, Original und Duplikat.
Ihre Rechnung sieht in der Regel ein Zahlungsziel von 4 Wochen vor.
Der Zusatzversicherer erstattet nicht direkt an den Behandler oder das Labor, sondern immer nur an Sie, den Versicherungsnehmer.
Zur Begleichung der Rechnung bestehen zwei Alternativen,
1. Sie bezahlen Ihren Zahnarzt innerhalb der Zahlungsfrist und reichen die Rechnung im Original
später bei Ihrem Zusatzversicherer ein, dieser prüft die Rechnung und überweist den Erstattungsbetrag dann auf Ihr Girokonto.
2. Sie reichen die Originalrechnung umgehend nach Erhalt beim Zusatzversicherer ein,
warten den Eingang der Erstattungsleistung auf Ihrem Girokonto ab und bezahlen Ihren Zahnarzt im Anschluss.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechnung umgehend nach Erhalt beim Versicherer einreichen,
damit dieses Verfahren innerhalb der Zahlungsfrist abgewickelt werden kann.
Die Rechnung senden Sie bitte an :
ROLAND Assistance
i.A.der CSS Versicherung AG
Postfach 210249
50528 Köln
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Jesper