von Jennifer Jesper am 29. Dez 2011, 08:55
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Wichtig ist, dass Sie den Versicherungsschein bekommen haben.
Im Antrag haben Sie eine Bankverbindung für die Lastschrift angegeben.
Wenn diese Bankverbindung korrekt und das Konto gedeckt ist, dann liegt es
beim Versicherer sich den Erstbeitrag rechtzeitig zu holen.
Tut er dies nicht, kann dies nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Wenn der im Versicherungsschein genannte Beginnzeitpunkt erreicht ist,
ist der Versicherer Ihnen gegenüber auch dann zur Leistung verpflichtet,
wenn er es versäumt hat den Erstbeitrag zu buchen.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Jesper