von Jennifer Jesper am 12. Dez 2011, 08:19
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Bei der DKV gilt folgende Regelung:
Wartezeit
allgemeine Wartezeit: Die allg. Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen
besondere Wartezeit: Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen.
Wartezeiterlass: Ja, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnis ist möglich.
Für alternativmedizinische Behandlungen / Heilpraktiker Behandlungen beträgt die Wartezeit drei Monate.
Wenn Sie sich zum ersten Dezember 2011 versichern, endet die Wartezeit zum ersten März 2012.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Jesper