Sonderkündigungsrecht nach Beitragsanpassung?

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Sonderkündigungsrecht nach Beitragsanpassung?

Beitragvon schmitzkatze am 2. Dez 2011, 08:07

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhielt dieser Tage eine Beitragsanpassung. Ich möchte
gern wissen, welche Frist ist einzuhalten, falls ich von meinem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen würde.
Danke für eine schnelle Antwort,
schmitzkatze
schmitzkatze
 
Beiträge: 1
Registriert: 1. Nov 2011, 08:04

Re: Sonderkündigungsrecht nach Beitragsanpassung?

Beitragvon Jennifer Jesper am 2. Dez 2011, 10:03

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Ihr Sonderkündigungsrecht beträgt einen Monat nach Zugang der Anpassungsmitteilung.
Die Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung erfolgt zu dem Stichtag, an dem die Anpassung wirksam wird.
Dies dürfte im Regelfall der 01.01.2012 sein.

Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1

Mit freundlichen Grüßen

Jennifer Jesper
Jennifer Jesper
 
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Registriert: 19. Sep 2011, 11:19


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