von Thomas Hofstetter am 15. Mär 2010, 15:24
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage zur Zahnzusatzversicherung behilflich.
Wenn Sie derzeit bereits eine Prothese tragen kommen nur wenige Versicherer in Betracht um dort
eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Bei diesen Versicherern gilt dann die Wartezeit von 8 Monaten,
zudem sind die Leistungsstaffeln in den ersten Versicherungsjahren zu beachten.
Wenn Sie Ihre vorhandene und vollkommen funktionsfähige Prothese austauschen wollen weil Ihnen
einen andere Trageform besser gefällt, ist dies keine Versicherungsleistung.
Damit sich ein Versicherer an der neuen Prothese beteiligt muss die medizinische Notwendigkeit
zur Anfertigung des neuen Zahnersatzes vorliegen.
Der reine Patientenwunsch nach einer abweichenden Versorgungsform löst keinen Versicherungsfall aus.
Ergänzend stellt sich die Frage ob Sie in der Vergangenheit bereits mit Ihrem Zahnarzt über den Austausch gesprochen
haben, sodass ggf. schon ein Heil- und Kostenplan etc. vorliegt, auch dies wäre hinderlich, weil die
Anfertigung des neuen Zahnersatzes bereits vor Versicherungsbeginn geplant gewesen wäre.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt in wie weit bereits Eintragungen in Ihrer Patientenkartei existieren,
zudem ist abzuklären ob er eine medizinische Notwendigkeit für die Anfertigung der neuen Prothese begründen kann.
Aber auch dann hätten Sie mind. die Wartezeit von 8 Monaten und ggf. auch noch die ersten ein, zwei Jahre
zu warten, bis die innerhalb derLleistungsstaffel zur Verfügung stehende Summe ausreichend wäre um den
Austausch bzw. die Neuanfertigung der Prothese mit zu finanzieren.
DIe Staffeln variieren natürlich je nach Versicherer, ggf. müssten wir dann nach einem Versicherer suchen
dessen Staffeln auch in den ersten Jahren bereits größere Summen zulassen.
Dies kann aber erst der zweite Schritt sein, nachdem Sie die notwendigen Klärungen bei Ihrem Zahnarzt durchgeführt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hofstetter
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
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