von Jennifer Jesper am 13. Dez 2011, 15:16
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Bei Unfällen entfällt die Wartezeit, sodass auch innerhalb der Wartezeit eingetretene Unfallfolgen erstattungsfähig sind.
Den Kieferbruch kann ich Ihnen so pauschal nicht beantworten.
Wenn Sie jetzt keine Beschwerden haben und diesbezüglich auch nicht in Behandlung sind, sich in z.B. x Jahren aber Spätfolgen
erstmalig zeigen und dann auch erst erstmalig diagnostiziert werden, dann sind die Behandlungskosten erstattungsfähig.
Wenn bereits nach dem Unfall festgestellt / diagnostiziert wurde, dass nach Ausheilung des Bruchs eine Kiefer - / Kiefergelenks- Fehlstellung
verblieben ist und dass aufgrund dieser Fehlstellung ein Knirschen, eine Abrasion der Zahnkronen .....oder was auch immer als schleichende,
fortwährend schädigende Spätfolge verblieben ist, dann werden die Folgekosten nicht getragen, da die Diagnose bereits vor Versicherungsbeginn erhoben
bzw. die Grunderkrankung bereits vor Versicherungsbeginn diagnostiziert worden ist.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Jesper