von Jennifer Jesper am 20. Dez 2011, 16:16
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Grundlage einer jeden, aufbauenden Zahnzusatzversicherung ist die Basisleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Im Leistungsumfang Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sind die Leistungen für Routineuntersuchungen enthalten.
Wenn Sie halbjährlich oder jährlich zur Vorsorge / Routineuntersuchung gehen, dann werden diese Leistungen
seitens Ihres Zahnarztes mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Kariesbehandlungen werden ebenfalls mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Füllungen ( Amalgamfüllung ) können ebenfalls mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
Wenn Sie stattdessen eine Kunststofffüllung wählen, dann können Sie diese Kosten über die ERGO Direktversicherung abrechnen.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Jesper