Fragen zum Tarif Ergo Direkt ZAB/ZAE/ZBB/ZBE

Fragen zur Zahnzusatzversicherung, den Tarifen im Vergleich und unserem Onlinerechner

Fragen zum Tarif Ergo Direkt ZAB/ZAE/ZBB/ZBE

Beitragvon zauberflöte am 21. Nov 2011, 10:03

Hallo,
vielen Dank für das Angebot zur Zahnzusatzversicherung ERGO Direkt
Premium mit den Tarifen ZAB / ZAE / ZBB / ZBE.
Ich habe noch folgende Fragen:

1. Sind Stiftzähne, Teilkronen mitversichert?
2. Sind fehlende Zähne, die ersetzt wurden, mitversichert?
3. Falls ein Zahn fehlt, der nicht ersetzt wurde, sind dann die Zähne
links und rechts von dem fehlenden Zahn mitversichert?
4. Bleibt der Beitrag von 32,70 Euro stabil oder kann dieser sich auch
im Laufe der nächsten Jahre erhöhen?
5. Wie oft wird die Zahnprophylaxe im Jahr erstattet? Ein Prophylaxe
kostet im Durchschnitt 50,- Euro.
6. Könnten Sie mir bitte auch Beispielrechnung von Implantenten,
Keramikkronen etc. zusenden? Damit ich genau sehen, was mein Eigenanteil mit Ihrer Versicherung wäre?
Vielen Dank im Voraus, zauberflöte
zauberflöte
 
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Re: Fragen zum Tarif Ergo Direkt ZAB/ZAE/ZBB/ZBE

Beitragvon Jennifer Jesper am 21. Nov 2011, 11:45

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

1. Stiftzähne und Teilkronen sind mitversichert.
2. Bereits dauerhaft ersetzte Zähne sind mitversichert
3. Die Nachbarzähne vorhandener Zahnlücken sind nur in Ihrer Funktion
als Ankerzahn ausgeschlossen. Sollten die Nachbarzähne selbst behandlungsbedürftig sein, sind sie
eingeschlossen.
4. Die Tarife sind ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert worden, daher
unterliegt der Tarif den Beitragsanpassungen bei Erreichen der jeweiligen Altersstufe. Ergänzend kann eine
zusätzliche Beitragsangleichung notwendig werden, wenn die Tarife mehr als geplant in Anspruch genommen werden.
http://www.versicherung-vergleiche.de/o ... eitrag.pdf
5. Für Zahnreinigungen stehen Ihnen innerhalb der ersten 4 Jahre pro Jahr
max. 300,- € zur Verfügung.

In unserem Vergleichsrechner haben wir zu Kronen und Implantaten entsprechende Musterrechnungen hinterlegt.
Implantat:
http://www.versicherung-vergleiche.de/o ... qv_zzz.htm

Krone:
http://www.versicherung-vergleiche.de/o ... qv_zzz.htm

Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1

Mit freundlichen Grüßen

Jennifer Jesper
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Re: Fragen zum Tarif Ergo Direkt ZAB/ZAE/ZBB/ZBE

Beitragvon zauberflöte am 21. Nov 2011, 12:49

Sehr geehrte Frau Jesper,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Informationen. Das ging ja wirklich blitzschnell!! :!: :lol: :!:
Eine letzte Frage habe ich noch.

Gemäß meinem Alter würde ich einen monatlichen Beitrag von 32,70 Euro
zahlen. Wenn ich das richtig verstehe, dann werde ich bis zum 51. Lebensjahr
den Betrag von 32,70 Euro / Monat bezahlen. Ab dem 51. Lebensjahr dann
monatlich 38,70 Euro. Dieser Beitrag wird sich dann nicht mehr erhöhen.
Außer, wenn die Tarife mehr als geplant in Anspruch genommmen werden.
Könnten Sie mir bitte dies etwas näher erklären, was unter den erhöhten
Anspruch fällt? Könnten Sie mir bitte Beispiele nennen?
Vielen Dank im Voraus, zauberflöte
zauberflöte
 
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Registriert: 19. Okt 2011, 11:51

Re: Fragen zum Tarif Ergo Direkt ZAB/ZAE/ZBB/ZBE

Beitragvon Jennifer Jesper am 21. Nov 2011, 14:01

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

gerne versuche ich Ihre Frage zu beantworten.

Die Tarife sind nach den heute bekannten Modellen und Preisen kalkuliert.
In den ersten 4 Jahren gilt eine Summenobergrenze, sodass der Versicherer genau weiß, welche maximalen Kosten auf ihn zukommen können.
Wenn sich nun durch Gehaltssteigerungen oder Kostensteigerungen im Gesundheitswesen oder durch Inflation oder
neue, bessere, aber auch kostenintensivere Behandlungsmaßnahmen eine andere als die kalkulierte Kostenquote ergibt, dann
wird ein unabhängiger Treuhänder den Versicherer dazu veranlassen, seine Prämien an die gestiegene Kostensituation anzupassen.

Dasselbe kann passieren, wenn die gesetzliche Krankenkasse heute noch gewährte Leistungen streicht.
Die ERGO leistet heute 90 % inkl. des Anteils, den die gesetzliche Krankenkasse erbringt.
Wenn die gesetzliche Krankenkasse ihren Zuschuss weiter reduziert, muss sich die Leistung der ERGO im selben Maße erhöhen.
Dies wird nach ein bis drei Jahren Auswirkungen auf die Kostenquote und somit auch auf den Beitrag haben.

Dasselbe kann passieren, wenn die Gebührenordnung für Zahnärzte aktualisiert wird.
Die heute noch gültige GOZ stammt aus dem Jahr 1988, viele zwischenzeitlich neu aufgekommene
Behandlungsmethoden werden in dieser Gebührenordnung noch gar nicht erfasst, daher behilft man sich
mit einer Analogberechnung. Sollte der Gesetzgeber einmal eine neue Gebührenordnung verabschieden,
müssten sich die Versicherer den daraus resultierenden Auswirkungen stellen und gegebenenfalls ihre Tarifbeiträge anpassen.

Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1

Mit freundlichen Grüßen

Jennifer Jesper
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