von Jennifer Jesper am 10. Jan 2012, 09:24
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Ein Zeugnis zum Erlass der Wartezeiten senden wir Ihnen gerne zu.
Bitte klären Sie zuvor die Kosten mit Ihrem Behandler ab und setzten Sie diese in Relation zu dem
Beitrag, den Sie während der Wartezeit bezahlen.
Die Ärzte lassen sich dieses Zeugnis im Regelfall mit Gebühren zwischen 90,- und 100,- Euro vergüten.
Die Kosten für dieses Zeugnis sind vom Antragsteller, also von Ihnen, zu tragen.
In der Theorie besteht also die Möglichkeit zum Erlass der Wartezeit,
in der Praxis macht es als Kosten- Nutzen-Rechnung kaum einen Sinn.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Jesper