von Ulrike Reinhardt » 8. Jun 2016, 14:58
Sehr geehrte(r) terabyte,
gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.
Die Beantwortung der Gesundheitsfragen hat nichts mit der Höhe des Erstattungssatzes zu tun.
Wenn bei einem Tarif eine "Spanne" von beispielsweise 85 - 90 % (z. B. im Tarif AXA Dent Premium-U) angegeben ist, so liegt das daran, dass hier das Bonusheft einen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung hat:
Inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt in diesem Tarif der grundsätzliche Erstattungssatz 85 % vom Rechnungsbetrag. Sobald Sie fünf Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen können, steigt die Gesamterstattung auf 90 %. Wenn Sie zehn Jahre nachweisen können, bleibt es bei 90 % vom Rechnungsbetrag.
In anderen Tarifen (z. B. ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE) hat das Bonusheft dagegen keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung. Wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Bonus 20 oder 30 erhalten, wird diese Bonusleistung
auf den Erstattungsbetrag der ERGO Direkt angerechnet, sodass es bei einer Gesamterstattung
bei (z.B.) 90 % vom Rechnungsbetrag bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Reinhardt
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