AXA EG pro

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AXA EG pro

Beitragvon AXA EG pro » 12. Dez 2008, 08:56

Hallo Herr Hofstetter,
ich wundere mich schon sehr, dass Sie die CSS so loben und einen wirklichen
Spitzentarif wie den Tarif EG pro der AXA gar nicht erwähnen. Damit stellt sich für
mich die Frage on Sie wirklich unabhängig sind, denn der Tarif EG pro der
AXA bietet wie Sie eigentlich wissen sollten in Anlehnung an das Bonusheft
bis zu 100% Zahnersatzleistung, und das bei gleichem Beitrag wie die CSS.
Der Tarif EG pro der AXA leistet auch noch für Sehilfen, alternative Heilbehandlung
und bietet Auslandsleistungen. Haben Sie ein Problem mit der AXA?
AXA EG pro
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Re: AXA EG pro

Beitragvon Thomas Hofstetter » 12. Dez 2008, 11:02

Sehr geehrte Interessent, ggf. auch AXA Mitarbeiter ?

die Axa hat mit dem Tarif EG pro einen sehr gut verkaufbaren Mischtarif
konzipiert, der auf den ersten Blick nur Highlights bietet.

Es gibt trotzdem mehrere Gründe, warum dieser Tarif bei uns nicht gelistet wird.

Erstens werden in unserem Portal für Zahnzusatzversicherungen ( bis auf eine Ausnahme ) nur reine Zahntarife gelistet,
deren Antragsfragen sich rein auf den Zahnbereich konzentrieren.

Dies wurde extra so eingerichtet, da wir die Feststellung treffen mussten, dass eine Vielzahl
älterer Interessenten in den Mischtarifen die Risikoprüfung zu den ambulanten Fragen nicht überstehen,
und dann auch die Zahnleistungen nicht bekommen , da diese Personen komplett abgelehnt werden.

Bei reinen Zahnanträgen ist die Chance zur Annahme für diese große Personengruppe also wesentlich höher.


Zweitens ist es keinesfalls ausreichend nur die Prozentangaben 80 % , 90 % oder gar 100 % zu vergleichen,
es gilt auch festzustellen wann und in welcher Höhe diese zur Anwendung kommen.

So gilt für den Tarif EG pro folgende Regelung zu den im Zahnbereich abrufbaren Leistungen:

Zahnersatz einschließlich Einzelkronen, Inlays und Implantaten:
1. Jahr 250 EUR,
1.bis 2. Jahr 500 EUR,
1.bis 3. Jahr 750 EUR,
1.bis 4. Jahr 1000 EUR.

Ab dem 5. Versicherungsjahr und auch bei unfallbedingter Behandlung
während der ersten vier Versicherungsjahre ist die Höchstleistung
jeweils auf 1790 EUR jährlich beschränkt.


In den ersten 4 Jahren stehen also max. 250,- Euro pro Jahr zur Verfügung,
und auch nach Ablauf dieser Zeit stehen ab dem 5. Jahr pro Jahr max. 1790,- Euro zur Verfügung ?

Insbesondere wenn Sie sich für hochwertigen Zahnersatz interessieren, und dieser wird ja von der AXA
bezuschusst und angepriesen, werden Sie mit 1.000,- Euro Maximalleistung innerhalb der ersten 4 Jahre nur dann glücklich,
wenn Sie keine oder nur geringfügige Behandlungen wie Inlays benötigen.

Auch dass nach Ablauf dieser Frist für die gesamte Versicherungsdauer geltende Limit von 1750,- pro Jahr
reicht allenfalls aus einen Zahn p.a. ersetzen zu lassen, sobald mehrere Zähne in einem Jahr betroffen sein sollten,
eine hochwertige mehrgliedrige Brücke oder mehrere Implantate o.ä. benötigt werden verbleiben enorme Eigenanteile für den Patienten.

Bitte bachten Sie dass diese Summenbegrenzung während der ganzen Laufzeit gilt, was werden Sie unter Berücksichtigung
von Kostensteigerung, Infaltion etc. in 10 Jahren noch dafür bekommen ?

Bei der CSS und der Barmenia besteht keine Summenbegrenzung,
bei der ARAg schränkt die Summenbegrenzung nur innerhalb der ersten 2 Jahre ein.

Vieleicht reichen diese zwei Punkte schon aus,
um Ihnen aufzuzeigen, warum wir diesen Tarif nicht in dem Zahnrechner
intergriert haben, auch wenn Sie davon ganz begeistert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hofstetter
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Re: AXA EG pro

Beitragvon moduinne » 30. Nov 2016, 10:14

Guten Tag,

der Tarif ist nicht zu empfehlen, da Behandlungen häufig nicht auf mehrer Jahre aufgeteilt werden können.
Die Summenbegrenzung auch nach dem 5. Jahr und die GKV Kopplung ist skandalös.

Die Patienten sind regelmäßig schockiert, dass Sie in dem Glauben gelassen wurden, gut versichert zu sein.
moduinne
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