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Sonderkündigung wegen abgelehnter Schadenregulierung

BeitragVerfasst: 16. Jan 2019, 13:57
von stefbrill
Meine Zahnzusatzversicherung hat eine Schadensregulierung abgelehnt mit der Begründung das der Zahnstatus meines Kostenvoranschlages nicht mit dem Zahnstatus des damaligen Antrages übereinstimmt. Kann ich die Versicherung jetzt vorzeitig (vor Ende des Versicherungsjahres) kündigen oder muss ich bis Ende des Versicherungsjahres weiterzahlen obwohl ich nie Leistungen erhalten werde, da ich ja angeblich unwahre Angaben über meinen Zahnstatus gemacht habe?

LG

Re: Sonderkündigung wegen abgelehnter Schadenregulierung

BeitragVerfasst: 17. Jan 2019, 11:15
von Lars Meinhold
Sehr geehrte(r) stefbrill,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Die Ablehnung einer Erstattungsleistung begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Der Versicherer tritt ja auch nicht generell von der zugesagten Leistung zurück, sondern nur von diesem konkreten Einzelfall, da zwischen den Angaben im Antrag und den Angaben des Zahnarztes offenbar Unstimmigkeiten vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold

Re: Sonderkündigung wegen abgelehnter Schadenregulierung

BeitragVerfasst: 19. Jan 2019, 05:51
von stefbrill
Das heißt, ich muss den Beitrag weiter zahlen obwohl ich nie eine Leistung erhalten werde? Und ich kann auch keine andere Zahnzusatzversicherung abschließen solange der Vertrag mit der aktuellen Versicherung noch läuft? Ich frage deshalb, da ich vor hatte bei der Ergo Direct eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da diese auch bei einer bereits anstehenden/begonnenen Behandlung zahlt (Verdoppelung der Kassenleistung). Oder ist der Abschluss einer weiteren Zahnzusatzversicherung doch möglich, da ich ja sowieso nur bei einer Versicherung die Originalrechnung einreichen und abrechnen kann?
Vorab Danke für die Auskunft.

Re: Sonderkündigung wegen abgelehnter Schadenregulierung

BeitragVerfasst: 28. Jan 2019, 07:13
von Lars Meinhold
Sehr geehrte(r) stefbrill,

bitte entschuldigen Sie, dass ich (krankheistbedingt) erst heute auf Ihre Rückfrage antworte.

Laut Bedingungen der ERGO ist eine weitere Versicherung möglich. Es können Ansprüche gegenüber "Dritten" in Abzug gebracht werden.

So gesehen könnten Sie den Vertrag bei der ERGO schon abschließen, aber im Leistungsfall wird Ihnen das nichts nützen, da Sie ja die alte Versicherung erst nutzen müssen.

Vielleicht können Sie Ihren bestehenden den Vertrag auch noch rückwirkend zum 31.12.2018 kündigen. Die Inter und die Advigon bieten das beispielsweise an.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold

Re: Sonderkündigung wegen abgelehnter Schadenregulierung

BeitragVerfasst: 8. Feb 2019, 10:51
von stefbrill
Danke Herr Meinhold für Ihre Bemühungen und Auskünfte. Das hat mir schon mal sehr weitergeholfen. Jetzt muss ich nur noch versuchen aus dem Altvertrag irgendwie rauszukommen.

Viele Grüße