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Beitragserhöhung ab 45

BeitragVerfasst: 19. Aug 2018, 21:11
von Baikal16
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Zahnzusatzversicherung (ohne Altersrückstellung) schreibt formal Alterssprünge vor. U.a. ab 45. Eine genaue Spezifizierung ob damit das reale Alter oder das Lebensjahr gemeint ist, lässt sich in den Vertragsbedingungen nur schwer herauslesen. Allerdings hat meine Versicherung nunmehr die Jahresgebühr rückwirkend zum 1. Januar d.J. erhöht - mit dem Hinweis auf den betreffenden Alterssprung und auf "Lebensjahr". Ich bin jedoch aktuell real noch 43 Jahre, werde erst im November 44. Ich muss nun fast mein gesamtes 44. Lebensjahr bereits den erhöhten Tarif bezahlen. Das scheint mir sehr ungerecht und zudem wenig transparent zu sein. In den Prospekten der Versicherung operiert man stets mit der Zahl 45. Was für mich zudem das reale Alter wäre.

Was meinen Sie?

Freundliche Grüße
Baikal16

Re: Beitragserhöhung ab 45

BeitragVerfasst: 20. Aug 2018, 10:10
von Ulrike Reinhardt
Sehr geehrte(r) Baikal16,

ohne Kenntnis Ihres Tarifs ist Ihre Frage zwar nicht ohne Weiteres zu beantworten, dennoch versuche ich, Ihnen bei der Beantwortung behilflich zu sein.

Die Berechung des Beitrags Ihres Versicherers scheint der üblichen Vorgehensweise zu entsprechen.

Bei den allermeisten Versicherern wird das Eintrittsalter wie folgt berechnet:

Jahr des Versicherungsbeginns (z. B. 2017) minus Geburtsjahr (z. B. 1970) = Eintrittsalter (47 Jahre)


Hierbei spielt es dann keine Rolle, ob Ihr Geburtstag im Januar oder im Dezember ist, Sie müssen den Beitrag eines 47-Jährigen zahlen.


Entsprechend muss dann beispielsweise auch ein "Beitrag ab 45" ab dem 01. Januar des Jahres entrichtet werden, in dem Sie 45 werden. Dies gilt dann auch im Falle einer Beitragsanpassung.


Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Reinhardt