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Frage DFV Zahnschutz Premium 90 Ausschluss

BeitragVerfasst: 29. Jun 2018, 23:02
von schmittiphilipp
Guten Tag zusammen,

Ich habe eine Frage zwecks des folgendem Vermerks bei den Bedingungen der DFV Zahnschutz 90 Premium.

Wir ersetzen u. a. keine Aufwendungen
- für die erstmalige Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss erkrankten, fehlenden oder noch nicht dauerhaft ersetzten Zähnen,


Bedeutet dies, dass ein bereits vor Vertragsabschluss (vor 2-10 Jahren) behandelter Zahn, der eine Füllung und/oder Wurzelbehandlung bekam, von einer zukünftigen Versicherungserstattung (z.b. durch Einsatz einer Brücke oder Implanat) ausgeschlossen ist? Obwohl derzeit keine Behandlung angeraten und geplant ist?

Vielen Dank vorab und Grüße

Re: Frage DFV Zahnschutz Premium 90 Ausschluss

BeitragVerfasst: 2. Jul 2018, 13:47
von Lars Meinhold
Sehr geehrter schmittiphilipp,

gerne bin ich Ihnen bei der Benatwortung Ihrer Frage behilflich.

Sobald die Behandlung abgeschlossen ist und keine eventuelle Folgebehandlung angeraten ist, ist der Zahn mitversichert.

Bei einer neuen Erkrankung/Behandlung handelt es sich um einen neuen Versicherungsfall.

Die Erkrankung des Zahnes darf nicht bis zur Antragstellung und darüber hinaus andauern.

Ich hoffe, Ihnen so weitergeholfen zu haben.

Sehr gerne stehe ich Ihnen zu weiteren Fragen diesen oder einen anderen Tarif betreffend auch telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold

Re: Frage DFV Zahnschutz Premium 90 Ausschluss

BeitragVerfasst: 21. Sep 2018, 12:01
von Sabushdi
Hallo zusammen,

genau zu diesem Teil des Ausschlusses habe ich auch eine Frage.

Mein Zahn wurde vor 10 Jahren wurzelbehandelt. Jetzt hatte ich leichte Schmerzen und die Füllung wurde erneuert. Gilt dieser Fall dann auch als abgeschlossen?

Die Zahnärztin meinte mündlich, dass es sein kann, dass irgendwann mal ein Implantat nötig ist. In meiner Akte ist das nicht vermerkt.

Ist mein Zahn nun mitversichert wenn ich die Versicherung abschliesse oder nicht?

Danke und Grüße

Re: Frage DFV Zahnschutz Premium 90 Ausschluss

BeitragVerfasst: 24. Sep 2018, 12:54
von Lars Meinhold
Sehr geehrte(r) Sabushdi,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Der Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung komplett abgeschlossen ist und die Versorgung mit einem Implantat definitiv nicht schriftlich vermerkt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold