Gesundheitsfrage: Was ist eine "notwendige" Behandlung?

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Gesundheitsfrage: Was ist eine "notwendige" Behandlung?

Beitragvon ntldr » 14. Jun 2018, 20:44

Hallo,

ich überlege aktuell eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, stolpere aber über eine Gesundheitsfrage die bei verschiedenen Versicherern ähnlich gestellt wird:

z.B. von der Arag in der Dent90 Variante wird gefragt:

Finden derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgung, kieferorthopädische oder kieferchirurgische Maßnahmen statt oder sind solche notwendig, vom Zahnarzt empfohlen oder beabsichtigt?


Das stattfinden, vom Zahnarzt empfohlen und beabsichtigt kann ich aktuell ausschließen, da ich keinerlei bekannte Probleme habe. Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie ich den Teil zur "notwendigen" Behandlung richtig beantworten soll. Ob eine Behandlung tatsächlich notwendig ist, weiß ich ja zum jetzigen Zeitpunkt nicht, da ich kein Zahnarzt bin. Muss ich dafür jetzt zum Zahnarzt und dann direkt am selben Tag den Antrag stellen (denn am Folgetag könnte sich ja plötzlich Behandlungsbedarf ergeben), oder ist hier nur eine Notwendigkeit aus meiner Sicht als Patient gefragt?

Vielen Dank
ntldr
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Re: Gesundheitsfrage: Was ist eine "notwendige" Behandlung?

Beitragvon Lars Meinhold » 18. Jun 2018, 11:02

Sehr geehrter ntldr,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Es geht in dieser Frage darum, welche Maßnahmen Ihr Zahnarzt in seinen Unterlagen dokumentiert hat.

Wenn Sie erstmals Leistungen seitens des Versicheres in Anspruch nehmen möchten, wird dieser bei Ihrem Zahnarzt nachfragen, wann für diese Maßnahme ein Behandlungsbedarf festgestellt und angeraten wurde – wann also diese Maßnahme als notwendig diagnostiziert wurde.

Liegt dieses Datum vor Versicherungsbeginn, wird der Versicherer nicht leisten.

Ihre Sicht als Patient ist nicht entscheidend, wichtig ist, was Ihr Zahnarzt zu welchem Zeitpunkt in seinen Aufzeichnungen notiert hat.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold
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