Ehemaliger Angstpatient (Fragen zu fehlenden zähnen)

Seit dem 17. Januar 2008 bieten wir unseren Kunden und allen Interessenten dieses Forum.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu aktuellen Testsiegern, Versicherungsvergleichen
und vielen weiteren Details einer Zahnzusatzversicherung.

Wir freuen uns über Ihre rege Beteiligung.

Ehemaliger Angstpatient (Fragen zu fehlenden zähnen)

Beitragvon skaterr32 » 16. Mär 2018, 02:10

Hallo,

vorweg ich bin aktuell in Psychologier Behandlung um einige meiner vielen Ängste zu überwinden und mein leben wieder in den griff zu bekommen.

Situation: ich war 2007 zum letzten mal beim zahnarzt. Ich hatte schon damals panische angst vor jedem besuch, wurde aber regelmäßig von meinen verwandten "hingeschleppt" . Nachdem mein studium

dann den bach runter ging, fiel ich in ein tiefes Loch und ich bin garnicht mehr hingegangen.

Meine Therapie läuft gut, aber mein therapeut hat mir noch angeraten mir eine zahnzusatzversicherung zu holen, VOR dem ersten zahnarzttermin.

der Dent90+ tarif von arag erscheint mir aktuell sinnvoll, da ich davon ausgehe das da einiges gemacht werden muss, aber bei der frage "fehlende zähne" hab ich so meine probleme.

inzwischen habe ich 2 zahnlücken. dort ist nach und nach die komplette krone abgebrochen. da der zahn ja an sich recht groß ist, gehe ich davon aus dass die Wurzel noch drin ist. zumindest fühlt es

sich im kiefer so an als ob da noch was ist. ob die wurzel in ordnung ist kann ich als laie nicht einschätzen aber ich gehe nicht wirklich davon aus.

ich weiß das mir in den ersten jahren nur eine gewisse versicherungssumme zur verfügung steht, aber diese wird deutlich gesenkt und der versicherungsbeitrag erhöht, wenn ich fehlende zähne angebe.

meine frage: wenn ich jetzt 0 angebe und dann der zahnarzt sagt, dass dort tatsächlich ganze zähne fehlen, kann ich dann die versicherung nochmals anpassen wegen unwissenheit, bzw hat hier jemand einen besseren rat?

mfg skaterr
skaterr32
Mitglied
 
Beiträge: 2
Registriert: 16. Mär 2018, 01:38

Re: Ehemaliger Angstpatient (Fragen zu fehlenden zähnen)

Beitragvon Lars Meinhold » 19. Mär 2018, 07:37

Sehr geehrter skaterr32,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Zweierlei ist in Ihrem Fall sehr wichtig:

1. Ein Tarif sollte unbedingt abgeschlossen werden, bevor Sie Ihren ersten Zahnarzttermin haben (wie Ihr Therapeut Ihnen ja auch schon geragten hat).

2. Die von Ihnen genannten zwei Zahnlücken müssen auf jeden Fall angegeben werden, gleichgültig, ob Sie sich für die ARAG oder einen anderen Versicherer entscheiden, bei dem fehlende Zähne mitversichert werden.


Es ist zutreffend, dass die ARAG zu den Versicherern zählt, die für die Zahnlücken Risikozuschläge erheben. Mit dem Risikoeinschlussbeitrag werden die bestehenden Zahnlücken schnell und unkompliziert mit versichert, ohne dass die in den Anfangsjahren zur Verfügung stehenden Erstattungsleistungen eingeschränkt werden.

Andere Versicherer schränken die Summenbegrenzungen in den Anfangsjahren ein, erhöhen den Beitrag dabei aber nicht.

Die ARAG ist grundsätzlich sehr zu empfehlen.

Sehr gerne stehe ich Ihnen telefonisch zur Verfügung, um mit Ihnen gemeinsam den Tarif zu finden, der Ihren Bedürfnissen am meisten entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold
Nutzen Sie unseren umfangreichen Zahnzusatzversicherung Onlinerechner.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.
Benutzeravatar
Lars Meinhold
Mitglied
 
Beiträge: 333
Registriert: 21. Jun 2012, 07:48

Re: Ehemaliger Angstpatient (Fragen zu fehlenden zähnen)

Beitragvon skaterr32 » 20. Mär 2018, 12:31

Hallo Lars,

vielen dank für die informationen. ich habe noch einmal sämtliche versicherungen durchgeschaut und mich nun für den dent90+ tarif entschieden.

eine letzte frage hab ich noch: Vorne am schneidezahn ist ein kleines stück abgebrochen: gilt das auch als zahnlücke?
skaterr32
Mitglied
 
Beiträge: 2
Registriert: 16. Mär 2018, 01:38

Re: Ehemaliger Angstpatient (Fragen zu fehlenden zähnen)

Beitragvon Lars Meinhold » 21. Mär 2018, 12:30

Sehr geehrter skaterr32,

gerne bin ich Ihnen auch bei der Beantwortung dieser Frage behilflich.

Ein Schneidezahn mit einem kleinen abgebrochenen Stück zählt nicht als fehlender Zahn, muss also als solcher nicht vermerkt werden.

Bitte erlauben Sie mir an dieser Stelle noch einen Hinweis:

Die hier von mir geäußerten Anworten beziehen sich auf die Annahme, dass es keinen angeratenen Behandlungsbedarf gibt.

Anders ausgedrückt:
Im Leistungsfall wird sich der Versicherer immer beim Zahnarzt erkundigen, wann der Behandlungsbedarf festgestellt wurde. Liegt dieses Datum vor Versicherungsbeginn, werden Sie keine Leistungen erhalten. Dies gilt für die ARAG wie für fast alle anderen Versicherer gleichermaßen.

Sollten also angeratene Maßnahmen, beispielsweise für das abgebrochene Stück Schneidezahn, in einer Zahnarztkartei dokumentiert sein, wird der Versicherer hierfür nicht leisten.

Sehr gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold
Nutzen Sie unseren umfangreichen Zahnzusatzversicherung Onlinerechner.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.
Benutzeravatar
Lars Meinhold
Mitglied
 
Beiträge: 333
Registriert: 21. Jun 2012, 07:48


Zurück zu Zahnzusatzversicherung Fragen-Forum

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 1 Gast