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Überbrückung oder Implantat

BeitragVerfasst: 19. Jun 2017, 15:22
von aspergius
Hallo,
ich habe folgenden Fall. Es sollen drei fehlende Zähne ersetzt werden. Die Debeka Zusatzversicherung (50%) will nur die beiden außenstehenden Zähne und eine Brücke bezahlen. Ich und auch der Zahnarzt und auch der Implanteur sind der Meinung, dass drei Implantate immer besser sind als zwei, auch wenn sie mehr kosten. Die Versicherung beruft sich auf erforderliche medizinische Behandlung, und das seien eben nur 2 Implantate und eine Brücke.
Wie seht ihr das? Was gibt es noch für Argumente für drei Implantate und drei Kronen?

Re: Überbrückung oder Implantat

BeitragVerfasst: 21. Jun 2017, 10:31
von Lars Meinhold
Sehr geehrter aspergius,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Grundsätzlich kann sich der Versicherer immer auf die medizinische Notwendigkeit berufen und seine Leistung auf diese Weise einschränken.

Sie könnten jedoch versuchen, mit Hilfe Ihrer Ärzte beim Versicherer einen Widerspruch einzulegen. Hierzu bedarf es einer ausführlichen Stellungnahme und Begründung der medizinischen Notwendigkeit seitens Ihrer Ärzte.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold

Re: Überbrückung oder Implantat

BeitragVerfasst: 21. Jun 2017, 19:17
von Marienstatue
Ich stand vor wenigen Jahren vor dem gleichen Problem wie Sie.
Damals sollte eine alte vorhandene Brücke mit einer neuen Brücke ersetzt werden.
Ein Schreiben meines Zahnarztes, der begründete, warum Implantate vorgesehen sind anstatt einer Brücke, hat mir geholfen.
Meine ZZV genehmigte sofort den gewünschten Zahnersatz.

Das wünsche ich auch Ihnen.

Re: Überbrückung oder Implantat

BeitragVerfasst: 25. Jun 2017, 13:07
von aspergius
Danke erst mal für die Antworten.

Ich werde versuchen eine ausführliche Begründung zu bekommen.

Ich habe mir bereits drei Implantate machen lassen, wobei die Debeka die Kosten für das mittlere Implantat nicht übernommen hat.
Ich werde mir auch drei Kronen statt einer Brücke machen lassen.
Ist die Debeka trotzdem verpflichtet die Kosten für eine Brücke zu übernehmen, obwohl ja keine Brücke sondern Kronen eingebaut wurden?

Re: Überbrückung oder Implantat

BeitragVerfasst: 26. Jun 2017, 09:45
von Lars Meinhold
Sehr geehrter aspergius,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Sofern Ihr Tarif Leistungen für Kronen vorsieht, besteht grundsätzlich ein Leistungsanspruch. Auch hier muss natürlich eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein.

Grundsätzlich ist es immer ratsam, vor Behandlungsbeginn Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen, um die Kostenübernahme abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold