Chance auf Versichung/ angeratene Behandlung

Seit dem 17. Januar 2008 bieten wir unseren Kunden und allen Interessenten dieses Forum.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu aktuellen Testsiegern, Versicherungsvergleichen
und vielen weiteren Details einer Zahnzusatzversicherung.

Wir freuen uns über Ihre rege Beteiligung.

Chance auf Versichung/ angeratene Behandlung

Beitragvon katerblau » 11. Apr 2017, 19:03

Guten Abend,
ich habe einige Fragen. Trotz ausgiebiger Recherche konnte ich sie mir leider nicht selber beantworten. Wie den meisten Angst Patienten fällt es mir recht schwer das Problem anzugehen, deshalb bin ich sehr dankbar das es dieses Forum gibt.

Ich möchte gerne eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Ich habe einige fehlende Zähne, ich habe schon bei mehren Versicherungen gelesen das ich diese mitversichern kann.
Hier wäre meine erste Frage, was gilt als fehlender Zahn?
Wenn der Zahn durch eine rausgebrochene Füllung noch ca. 50 % Erhalten ist, sollte ich diesen dann als Fehlend angeben?

Die zweite Frage ist mein eigentliches anliegen. Ich habe schon einige Post heir im Forum zum Thema „angeratene Behandlung“ gelesen. Bei mir verhält es sich so: ich war das letze mal ca. vor 3-4- Jahren beim Zahnarzt, damals wurden viele Behandlungen an allen möglichen Zähnen angefangen – leider verhielt es sich so das jedes Mal wenn ich vom Zahnarzt wiederkam mehr Löcher hatte, bzw. die Zähne bei dehnen er Wurzelbehandlungen durchgeführt hat einfach wenige Stunden danach abgebrochen sind weil die Wände zu dünn waren. Alles im Allen hat sich durhc die Behandlungen und die Grobheit des Zahnarztes alles weiter verschlechtert und ich bin schließlich nicht mehr hingegangen. Die Behandlungen wurden also nicht an allen Zähnen abgeschlossen!

Mittlerweile ist es natürlich nicht viel besser um die Zähne bestellt. Ich selber möchte sie natürlich gerne behandeln lassen. Angeraten ist aber keine Behandlung vom Zahnarzt, weil ich ja länger bei keinem mehr war.

Ich möchte bei der Versicherung keine Falschangaben lassen. Kann ich „nicht angeraten“ ankreuzen – und dann zum Zahnarzt gehen? Oder wird der dann sicherlich aufzustellende Heil und Kostenplan die Versicherung zu Beendigung des Verhältnisses bewegen.
Und zuletzt: Ist es möglich nur einen Teil in den Heil und Kostenplan aufzunehmen? Die fehlenden Lücken sind sehr klein und stören mich nicht, Ersatz brauche ich also nicht sofort, mir geht es vor allem um die herausgebrochenen Füllungen.


Ich wäre über Rat, gerne auch Empfehlungen für eine Versicherung sehr dankbar. Da ich noch unter 30 bin würde sich ein Abschluss einer solchen für mich sicherlich lohnen.

Herzliche Grüße und einen schönen Tag!
Zuletzt geändert von katerblau am 11. Apr 2017, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
katerblau
Mitglied
 
Beiträge: 1
Registriert: 11. Apr 2017, 16:11

Re: Chance auf Versichung/ angeratene Behandlung

Beitragvon Lars Meinhold » 13. Apr 2017, 08:21

Sehr geehrter katerblau,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich, indem ich die verschiedenen von Ihnen angesprochenen Punkte beleuchte.

Zu der Frage, wann man von einer vorhandenen Zahnlücke spricht, verweise ich gerne auf unsere Seite

Fehlende Zähne


Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einen Tarif zu wählen, beispielsweise einige Tarife der ERGO (z. B. ZAB+ZAE+ZBB+ZBE), bei dem der Versicherer auf Gesundheitsfragen im Antrag verzichtet. Allerdings bedeutet das, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch der Zahnarzt, den Sie zuletzt vor drei Jahren aufgesucht haben, kontaktiert wird. Beantwortet dieser die Frage nach einem Behandlungsbedarf dann mit "Ja", werden Sie keine Leistungen aus den Tarifen der ERGO erhalten.

Darüber hinaus können in den Tarifen der ERGO (und auch anderen Versicherern, die auf Gesundheitsfragen im Antrag verzichten) fehlende Zähne nicht mitversichert werden. Auch wenn Sie diese Zähne aktuell nicht ersetzen lassen möchten, steht Ihnen auch in Zukunft keine Leistung diesbezüglich zur Verfügung.

Für bereits angeratene Zahnersatzmaßnahmen sieht nur der Tarif ERGO Direkt Zahnersatz Sofort Leistungen vor, wobei sehr genau zu prüfen wäre, ob dieser Tarif für Sie überhaupt empfehlenswert ist.
Auch wäre es wichtig zu klären, welche Leistungen Sie konkret noch abgesichert wissen wollen - kurzfristig wie auch langfristig.

Sehr gerne stehen wir Ihnen deshalb telefonsich zur Verfügung, um dann doch noch gemeinsam einen Tarif zu finden, der genau Ihren Bedürfnissen entspricht, auch wenn für die aktuelle Problematik ggf. keine Leistungen mehr zu bekommen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold
Nutzen Sie unseren umfangreichen Zahnzusatzversicherung Onlinerechner.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.
Benutzeravatar
Lars Meinhold
Mitglied
 
Beiträge: 333
Registriert: 21. Jun 2012, 07:48


Zurück zu Zahnzusatzversicherung Fragen-Forum

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 1 Gast

cron