Was darf in den Fragebogen?

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Was darf in den Fragebogen?

Beitragvon backzwerg » 12. Mär 2017, 16:52

Hallo zusammen,

erst einmal danke für dieses Forum. Schöne Gelegenheit.
Ich hätte eine Frage zum Gesundheitsfragebogen: ich habe vor 1 Jahr einen Antrag bei der Central angefordert, diesen aber nie abgegschickt. Das wollte ich jetzt nachholen, daher habe ich einen neuen Antrag angefordert.
Der Fragebogen beim neuen Antrag unterscheidet sich aber massiv vom ersten. Es wird gefragt nach Aids, Leberwerten, Stoffwechsel, Hormonen, Nackenproblemen, etc. Der erste Fragebogen enthielt lediglich Fragen nach fehlenden Zähne, Parodonthose, etc.. völlig ok soweit. Aber dieser neue Rundumfragebogen finde ich äußerst komisch und klingt für mich nach anlassloser Sammelwut.

Ist das rechtens? Bin eigentilch völlig gesund, aber irgendwie geht mir das zu weit. Was haben Amputationen oder Schwerhörigkeit mit Zähnen zu tun?

Gibt es hierzu Erfahrungen oder ggf. sogar gerichtliche Entscheidungen?

Beste Grüße
backzwerg
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Registriert: 12. Mär 2017, 16:44

Re: Was darf in den Fragebogen?

Beitragvon Ulrike Reinhardt » 13. Mär 2017, 11:43

Sehr geehrter backzwerg,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass sich die Antragsformulare innerhalb eines Jahres ändern können. Es gibt fast jedes Jahr eine Aktualisierung der Dokumente - dazu gehört dann manchmal auch der Antrag.
Weniger häufig ist allerdings, dass sich die tatsächlichen Fragestellungen ändern oder Fragen hinzu kommen.

Viele Versicherer bieten einen speziellen Zahnantrag an, in dem nur die Fragen aufgeführt sind, die für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entscheidend sind.
Einige Versicherer dagegen nutzen einen Kompaktantrag, der für Zusatzversicherungen aus verschiedenen Sparten genutzt werden kann. Hier finden sich dann natürlich sehr spezifische Fragen zum Gesundheitszustand, wie sie z. B. für eine stationäre Zusatzversicherung von Bedeutung sind.

So wie Sie den Sachverhalt schildern, scheint es so zu sein, dass Sie vor einem Jahr ein Dokument "Zahnantrag" bekommen haben und jetzt ein Dokument "Kompaktantrag". In der Regel müssen Sie z. B. Fragen nach Nackenproblemen oder Amputationen beim Anschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht beantworten. Letztlich entscheidet aber der Versicherer allein, welche Fragen er stellt und welche beantwortet werden müssen.

Bei ACIO bereiten wir die Anträge für unsere Kunden immer so vor, dass wir in einem Kompaktantrag, der in der Tat sehr verwirrend und unübersichtlich sein kann, wirklich nur die Fragen kenntlich machen, die Sie beantworten müssen. Die Fragen, die z.B. für eine Zahnzusatzversicherung nicht von Bedeutung sind, streichen wir dagegen durch.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Reinhardt
Nutzen Sie unseren umfangreichen Vergleich der Zahnversicherungen.
Bei der Klärung weiterer Fragen sind wir Ihnen auch gerne persönlich behilflich.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.30 Uhr
unter der für Sie gebührenfreien Rufnummer 0800 / 980 980 -1.
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