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Debeka Kostenübernahme

BeitragVerfasst: 23. Feb 2017, 11:27
von aspergius
Hallo,

ich habe bei der Debeka den Zahnzusatzversicherung ZE50 seit ca. 15 Jahren. Bei dieser Versicherungstarif sind Zahnersatz und Implantate mit Knochenaufbau versichert.

Bisher hatte ich keinerlei Probleme und habe inzwischen 1 Implantat bekommen. Nun steht eine große Sanierung meines Gebisses an, das auf Grund meines Alters von 74 Jahren sehr aufwendig wird. Auf einer Gebißseite sollen drei nebeneinanderliegende Backenzähne im oberen Bereich und zwei Zähne im unteren Bereich, teilweise mit Knochenaufbau, ersetzt werden.

Die Zähne wurden nicht alle auf einmal entfernt, obwohl mir das der Zahnarzt angeraten hatte. Ich hatte eben mit den Zähnen unten keine Probleme und wollte sie nicht entfernen lassen. Anfangs wurden deshalb nur die drei Zähne oben entfernt und die Entfernung der beiden Zähne unten erfolgten erst nach und nach im Verlaufe eines Jahres.

Die Kosten vom Implanteur und die Kosten laut Heil-und Kostenplan vom Zahnarzt wurden eingeholt und eingereicht. Jetzt verlangt zu meinem Erstaunen die Debeka Röntgenbilder und eine medizinischen Begrünung für das Vorhaben. Ist das normal?
Muß die Debeka nicht in jedem Fall bezahlen? Ich bevorzuge für jeden fehlenden Zahn ein Implantat. Kann mir die Debeka auch anstelle von drei Implantaten zur Überbrückung des mittleren Zahnes eine Brücke auf zwei Implantaten vorschreiben?
Was ist dann, wenn es einmal an einem Brückenpfeiler zu Problemen kommt, dann ist die ganze Brücke futsch und ich kann alles nochmals bezahlen.
Auch muß ich sagen, dass auf der anderen Gebißseite zu einem späteren Zeitpunkt noch zwei Zähne ersetzt werden müssen. Bin ich gezwungen beide Gebißseiten zugleich sanieren zu lassen, oder kann ich das in zwei Schritten tun?

Für Hinweise bin ich sehr dankbar.

Re: Debeka Kostenübernahme

BeitragVerfasst: 24. Feb 2017, 12:37
von Lars Meinhold
Sehr geehrter aspergius,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Grundsätzlich kann die Versicherung nicht vorschreiben, in welchem Umfang oder in welchem Zeitrahmen die Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Das sollten Sie immer mit Ihrem Zahnarzt besprechen, zumal möglicherweise zwischen den Maßnahmen auch aus medizinischer Sicht Unterbrechungen sinnvoll sind.

Die Versicherung prüft immer die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme. In diesem Zusammenhang ist es nicht ungewöhnlich, dass bei einer umfangreichen Zahnersatzmaßnahme zur Überprüfung seitens des Versicherers Röntgenbilder und Begründungen angefordert werden.

Erst wenn die Versicherung den Heil- und Kostenplan abschließend geprüft hat, sollte die weitere Vorgehensweise mit dem Zahnarzt besprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold