Was gilt als „fehlende Zähne“ für die Versicherung ?
Verfasst: 24. Mai 2016, 10:55
Hallo,
ich habe mir von Ihnen die Unterlagen für die Versicherung AXA dent Premium
angefordert.
Jetzt liegt der Antrag vor mir und da ist die Frage:
Fehlen Zähne, die noch nicht endgültig ersetzt sind? (Vollständiger Lückenschluss,
Weisheitszähne und Milchzähne gelten nicht als fehlende Zähne.)
Mir fehlen alle Weisheitszähne – die muss ich, wenn ich es richtig verstehe, nicht angeben.
Für meine kieferorthopädische Behandlung mussten mir damals zwei bleibende Zähne gezogen werden, aber diese Lücken sieht man heute nicht mehr.
Ist das ein „vollständiger Lückenschluss“, der in der Fragestellung erwähnt wird?
Also habe ich dann keine fehlenden Zähne?
Motte 86
ich habe mir von Ihnen die Unterlagen für die Versicherung AXA dent Premium
angefordert.
Jetzt liegt der Antrag vor mir und da ist die Frage:
Fehlen Zähne, die noch nicht endgültig ersetzt sind? (Vollständiger Lückenschluss,
Weisheitszähne und Milchzähne gelten nicht als fehlende Zähne.)
Mir fehlen alle Weisheitszähne – die muss ich, wenn ich es richtig verstehe, nicht angeben.
Für meine kieferorthopädische Behandlung mussten mir damals zwei bleibende Zähne gezogen werden, aber diese Lücken sieht man heute nicht mehr.
Ist das ein „vollständiger Lückenschluss“, der in der Fragestellung erwähnt wird?
Also habe ich dann keine fehlenden Zähne?
Motte 86