Was gilt als „fehlende Zähne“ für die Versicherung ?

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Was gilt als „fehlende Zähne“ für die Versicherung ?

Beitragvon Motte 86 » 24. Mai 2016, 10:55

Hallo,

ich habe mir von Ihnen die Unterlagen für die Versicherung AXA dent Premium
angefordert.

Jetzt liegt der Antrag vor mir und da ist die Frage:

Fehlen Zähne, die noch nicht endgültig ersetzt sind? (Vollständiger Lückenschluss,
Weisheitszähne und Milchzähne gelten nicht als fehlende Zähne.)


Mir fehlen alle Weisheitszähne – die muss ich, wenn ich es richtig verstehe, nicht angeben.

Für meine kieferorthopädische Behandlung mussten mir damals zwei bleibende Zähne gezogen werden, aber diese Lücken sieht man heute nicht mehr.
Ist das ein „vollständiger Lückenschluss“, der in der Fragestellung erwähnt wird?

Also habe ich dann keine fehlenden Zähne?

Motte 86
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Re: Was gilt als „fehlende Zähne“ für die Versicherung ?

Beitragvon Jennifer Jesper » 24. Mai 2016, 14:11

Sehr geehrte Motte 86,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Wenn die Lücken beispielsweise durch eine kieferorthopädische Behandlung geschlossen sind, handelt es sich in der Tat um einen sog. Lückenschluss.

Wenn Ihnen abgesehen von den beiden Zähnen, die im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung gezogen wurden, und den Weisheitszähnen keine weiteren Zähne fehlen, können Sie die o.g. Frage im Antrag mit „nein“ beantworten.

Unter

Fehlende_Zaehne

haben wir noch einmal eine Übersicht zusammengestellt, die Ihre Frage anschaulich beantwortet.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Jennifer Jesper
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Re: Was gilt als „fehlende Zähne“ für die Versicherung ?

Beitragvon DarkVampire666 » 7. Okt 2016, 19:07

Hi!

Auch ich habe hierzu eine Frage. Ich möchte meine Zahnzusatzversicherung bei der HanseMerkur abschließen, alle wichtigen Fragen habe ich für mich soweit abgeklopft.

Nun aber ist für mich etwas unklar, was ich an fehlenden Zähnen angeben sollte. Folgende Situation herrscht in meinem Mund : Unten links fehlen Zahn Nr. 35 und 37. Die Zahnlücke vorn ist abgedeckt durch eine Brücke (auch wenn sie noch mit dem provisorischen Kleber festgemacht ist, der seit über 3 Jahren so gut hält, dass die Brücke bislang bombenfest sitzt). Der hintere fehlende Backenzahn ist nicht ersetzt, er war aber auch der Abschluss der Zahnreihe, d.h. nach der Brücke, die ja mit der abgedeckten Zahnlücke insgesamt 3 Zähne umfasst, kommt hinten nichts mehr und ich habe nicht vor, diesen fehlenden Zahn irgendwann mal ersetzen zu lassen.

Rechts unten ist es so - ich erinnere mich nur dunkel - ,dass es wohl mal eine Zahnlücke gab (ich weiß das echt nicht mehr so genau, es ist verdammt lange her), diese aber durch einen vorrückenden Zahn mit der Zeit "zugewachsen" ist. Die beiden (nun) benachbarten Zähne sind inzwischen mit einer gemeinsamen Doppelkrone versorgt. Da ist also definitiv keine Lücke (mehr).

Ich habe nun versucht, mich im Netz schlau zu machen. So wie ich das sehe, muss ich bei der HanseMerkur somit keinen fehlenden Zahn angeben. Oder irre ich da?
Im Standardantrag mit den Gesundheitsfragen steht drin: "vollständiger Lückenschluss, Weisheits- und Milchzähne gelten nicht als fehlende Zähne".

Dunkle Grüße :)
Melle
Zuletzt geändert von DarkVampire666 am 7. Okt 2016, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Was gilt als „fehlende Zähne“ für die Versicherung ?

Beitragvon Lars Meinhold » 11. Okt 2016, 07:39

Sehr geehrte(r) DarkVampire666,

gerne möchte ich versuchen, Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich zu sein.

Die Beschreibung Ihres Gebisszustandes ist mir jedoch nicht ganz klar und es ergeben sich daraus neue Fragen.
Kein fehlender Zahn ist in Ihrem Fall sicher nicht zutreffend, denn der Zahn 37 fehlt ja auf jeden Fall, selbst wenn Sie ihn nicht ersetzen lassen möchten.

Sie schreiben ferner, dass die Brücke mit einem provisorischen Kleber festgemacht ist. Das ist zum einen ungewöhnlich, zum anderen weist es aber auch darauf hin, dass es sich eben um ein Provisorium handelt, Sie sich also in einer laufenden bzw. angeratenen Behandlung befinden. In diesem Fall würden Sie für die (finale) Brücke keine Leistungen aus der Zusatzversicherung erhalten.

Auch die Beschreibung des Gebisszustandes "unten rechts" ist unsicher und daher nicht ausreichend, um einen abschließenden Rat hinsichtlich einer Zahnzusatzversicherung geben zu können.

Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, sich bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch ein Zahnschema anfertigen zu lassen. Hier wird der Zahnarzt ganz genau dokumentieren, welche Zähne fehlen.

An dieser Stelle aber noch einmal der Hinweis: Für laufende oder bereits angeratene Maßnahmen besteht kein Versicherungsschutz. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht möglich ist! Einige Versicherer vereinbaren einen Leistungsausschluss der laufenden Maßnahme, der Antrag könnte also trotz laufender Behandlung gestellt werden.

Sobald Sie das Zahnschema vorliegen haben, setzen Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir dann gemeinsam den Tarif finden, der Ihrem Vorasusetzungen, Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold
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Re: Was gilt als „fehlende Zähne“ für die Versicherung ?

Beitragvon DarkVampire666 » 13. Okt 2016, 19:32

Hallo!

OK, Zahn 37 muss ich dann eben als fehlenden Zahn angeben.

Was die Brücke angeht: Nein, das ist kein Provisorium sondern die finale Brücke. Lediglich der Kleber ist provisorisch. Das hat folgenden Hintergrund: Ich hatte diese Zahnlücke recht lange, einige Jahre, sie hat mich nie großartig gestört. Als das Provisorium der Brücke dann drauf war, bin ich schier verrückt geworden, weil ich den Fremdkörper dort nicht gewohnt war und ständig das Gefühl hatte, der Zahnarzt habe dort Watte vergessen oder so etwas in der Art. Der Eingewöhnungsprozess war für mich somit etwas mühsam. Mein Zahnarzt hielt es daher für eine gute Idee, die finale Brücke zunächst mit einem provisorischen Kleber festzumachen. Recht kurze Zeit später sollte sie dann mit dem richtigen Kleber befestigt werden. Nur hält der provisorische Kleber seit über 3 Jahren so bombenfest, dass der Zahnarzt die Brücke bislang nicht wieder ab bekam (da wackelt auch nix), von daher warten wir, bis sich der Kleber irgendwann von allein löst. Meine Rechnung für die Brücke habe ich damals (noch als Härtefall) vollständig bezahlt, somit handelt es sich hierbei um eine abgeschlossene und keine laufende Behandlung.

Was "rechts unten angeht" : Es ist dort keine Lücke vorhanden. Die Zahnreihe ist um einen Zahn länger als links unten (dort wo der 37er fehlt), möglicherweise erinnere ich mich falsch und mir fehlt dort gar kein Zahn. Ich habe mir mal als Jugendliche freiwillig einen Backenzahn ziehen lassen, da ich mich vor einer Wurzelbehandlung gefürchtet habe (schmerzempfindlich, Zahnarztangst). Das ist mindestens 20 Jahre her (heute bin ich 36). Da muss ich evtl echt nochmal meinen Zahnarzt fragen *grübel*...

BTW: DarkVampire666 ist weiblich. ;)
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