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Geplante Maßnahme?

BeitragVerfasst: 23. Mai 2016, 09:38
von butterblume74
Hallo,
ich benötige etwas Hilfe beim Tarifkauderwelsch. Ich bin seit 2 Monaten wegen einer Revision einer Wurzelbehandlung bei meinem Zahnarzt in Behandlung.
Bei der letzten SItzung wurde festgestellt, dass der Zahn wohl doch nicht gerettet werden kann. Zum ersten Mal tauchte das Wort "Implantat" in der Besprechung auf.
Da ich keinerlei Zahnzusatzversicherung besitzte habe ich mich nun auf die Suche gemacht (ja - jetzt ist es eigentlich zu spät).
Viele stellen keine Gesundheitsfragen, in den genauen Unterlagen kann man jedoch lesen, dass bereits geplante Maßnahmen nicht mitversichert sind.

Meine Fage nun:
Wenn noch kein Kostenplan erstellt wurde ist es dann schon eine geplante Maßnahme? Auch wenn es um ein mögliches Implantat in 5-6 Monaten geht?

LG
K.

Re: Geplante Maßnahme?

BeitragVerfasst: 23. Mai 2016, 12:14
von Lars Meinhold
Sehr geehrte butterblume74,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Die Tatsache, ob bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde, ist in Ihrem Fall nicht entscheidend.
Wichtig ist, ob die geplante Behandlung bereits in Ihrer Patientenakte notiert ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie keine Leistungen vom Versicherer.

Auch wenn im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt werden, bedeutet dies nicht, dass der Versicherer automatisch auch Maßnahmen erstattet, die vor Versicherungsbeginn angeraten, geplant oder beim Zahnarzt dokumentiert wurden.

Derartige Maßnahmen sind generell nicht mitversichert.

Beim ersten Leistungsfall wird sich der Versicherer schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat. Da die meisten Versicherer im Rahmen der Antragsformalitäten auch eine Schweigepflichtentbindung für behandelnde Ärzte verlangen, kann der Zahnarzt die entsprechenden Auskünfte auch erteilen.

Unabhängig von der geplanten Maßnahme bietet es sich natürlich an, dennoch eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um Vorsorge für zukünftige Maßnahmen zu treffen, die noch nicht angeraten sind.
Dies könnte trotz der laufenden Behandlung auch zeitnah geschehen, da viele Versicherer einen Leistungsausschluss (direkt oder indirekt) für laufenden Behandlungen vereinbaren.

Bitte setzen Sie sich dazu oder für weitere Fragen auch gerne telefonisch mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold