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Erstattung bei Arzt ohne Kassenzulassung ( privat ) ?

BeitragVerfasst: 14. Okt 2015, 13:22
von Ostfriese
Sehr geehrte Damen und Herren von ACIO,
ich habe die Zahnzusatzversicherung Continentale CEZP-U abgeschlossen. Das ist ja eine private Zusatzversicherung.

Bedeutet das auch, dass ich zu einem Zahnarzt gehen kann, der keine Kassenzulassung hat (also normalerweise nur Privatpatienten)? Bekomme ich da die gleiche Erstattung?
Ostfriese

Re: Erstattung bei Arzt ohne Kassenzulassung ( privat ) ?

BeitragVerfasst: 14. Okt 2015, 14:59
von Lars Meinhold
Sehr geehrte(r) Ostfriese,

gerne bin ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich.

Wenn eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt wird, haben Sie im Tarif Continentale CEZP-U dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt.

Dies sind bei Zahnersatz, Inlays, oralen Implantaten und augmentativen Behandlungen 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Continentalen abgezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Meinhold