Damit Kinder Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung haben, muss mindestens ein Elternteil oder ein Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Die Familienversicherung ist bis zum 25. Lebensjahr begrenzt. Bei abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst verlängert sie sich entsprechend.
Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn der andere Elternteil monatlich über 3.862,50 Euro verdient, dabei mehr als das Mitglied erhält und selbst nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (z.B privat versichert ist).
Ebenfalls kommt die Familienversicherung nicht in Betracht, wenn Ihr eigenes Gesamt-Einkommen monatlich 335,00 Euro überschreitet. BAföG wird dabei nicht mitgerechnet.
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