Jetzt einen höheren Beitrag zu zahlen um im Alter niedrigere Krankenversicherungsbeiträge zu haben, macht das Sinn?

Es gibt nur wenige Gesellschaften die diese sogenannte modifizierte Beitragszahlung im Rentenalter anbieten. Nur bei 2 bis 3 Gesellschaften ist der Betrag arbeitgeberzuschussfähig, weil es im Grunde genommen nichts anderes ist, als ein angekoppelter Sparvorgang zu einer Krankenversicherung.

Da nun der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen hat, erübrigt sich die Diskussion. Für Angestellte lohnt sich die Änderung doppelt, da hier der Arbeitgeber 50 % vom Beitragszuschlag übernimmt (im Rahmen der Höchstgrenzen).



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