Ich werde bald 25 Jahre alt. Bin ich als Student/in noch bei meinen Eltern familienversichert?
Die Familienversicherung endet in der Regel mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei Männern werden gelistete Wehr/ Zivildienstzeiten dazugerechnet. Danach müssen auch Studierende Mitglied einer Krankenversicherung werden. Dafür gibt es spezielle vergünstigte studentische Krankenversicherungstarife.
Lohnt sich eine PKV für Studierende?
Prinzipiell können sich Studierende von der Versicherungspflicht befreien lassen, dies ist jedoch ein Schritt der sorgsam überlegt sein will. Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht widerrufen werden, sie gilt dann für das ganze "Studierendenleben." Wenn sie z.B. während des Studiums Kinder bekommen und diese zusätzlich versichern müssen, müssen diese zusätzlich versichert werden. Diese Kosten würden z.B. nicht in der GKV entstehen.
Ein Vorteil der privaten studentischen Versicherung ist, dass sie von ihrem relativ jungen Eintrittsalter profitieren und dem damit verbundenen besseren Gesundheitszustand profitieren können. Dies kann z.B. für Referendare interessant sein, die nach ihrer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis verbleiben.
Ich schließe jetzt mein 14 Fachsemester ab./ Ich werde bald 30 - Was passiert mit meiner studentischen Krankenversicherung?
Die studentische Krankenversicherung besteht in der Regel nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder dem Abschluss des 14. Fachsemesters. Wenn bei ihnen besondere Gründe vorliegen, die längere Studienzeiten rechtfertigen, kann die studentische Krankenversicherung in Ausnahmen auch darüber hinaus bestehen.
Gründe die zu einer Verlängerung der studentischen Krankenversicherung führen können sind z.B.:
Die Krankenkassen prüfen jeden einzelnen Fall. Dem Antrag auf Verlängerung müssen die entsprechenden Belege beigefügt sein.
Wann sind bei einem Studentenjob Zuzahlungen zur Rentenversicherung zu leisten?
Die Höchstgrenze für Minijobs beträgt auch im Jahr 2006 400 Euro.
Sollten sie zwei geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, werden sie in beiden Jobs sozialversicherungspflichtig.
Bin ich als Student/in von Zuzahlungen befreit?
Seit dem 01.01.2004 muss jede Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, Zuzahlungen auf z.B. Arztbesuche (Praxisgebühr), Medikamente, häusliche Krankenpflege usw. zahlen. Die Belastungsgrenze liegt in der Regel bei 2 % des Bruttoeinkommens, im Fall einer chronischen Erkrankung, die durch ärztliches Attest belegt ist, kann diese Grenze auf 1 % festgelegt werden.
Kann ich mich auch für Master Studiengänge in der studentischen KV versichern?
Einige Krankenkasse haben Studierende in Master- Studiengängen nicht mehr in die studentische KV aufgenommen, mit der Begründung, dies sei ein aufbauender Studiengang. Dies ist aber nicht der Regelfall, die Mehrzahl der Krankenversicherungen versichert M.A: Studierende auch weiterhin in dem vergünstigten Tarif. Fragen sie im Zweifelsfall Ihre Krankenkasse.
Zurück zur FAQ Startseite
