Bei wem müssen die Kinder mitversichert werden?

Beispiele:

Der Ehemann verdient mehr: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich Euro 1300,--. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Einkünfte von Euro 3.900,--. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl die Wechselgrenze pro Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder müssten, sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein, privat versichert werden oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse.


Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient Euro 2000,-- monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt Euro 2.600,--. Das Gesamteinkommen des Mannes ist zwar höher als das seiner Frau, nicht jedoch höher als Euro 3863,00- monatlich. Die Ehefrau bekommt deshalb Krankenscheine für ihre Kinder.


Der Ehemann ist freiwilliges GKV-Mitglied. Sein Einkommen beträgt Euro 4.200,--. Die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von Euro 3.900,-- monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar Euro 3.863,-- im Monat, nicht jedoch das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes mitversichert - obwohl das Familieneinkommen höher ist als das im Beispiel 1.



Zurück zur FAQ Startseite

Kooperationspartner

  • Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig.
    Sind Sie auch an
     Zusammenarbeit
    mit uns interessiert ?