Die Kündigungsfrist beträgt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlich zwei Monate. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des übernächsten Monats, in dem sie den Austritt erklärt haben. Sie sollten ihren bestehenden Versicherungsschutz erst kündigen, wenn sie die Zusage von der neuen Versicherungsgesellschaft haben.
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