Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass ein "Zurück" in
die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr gewollt ist. Wie bei jeder Regel
gibt es auch hier Ausnahmen. Ausnahmen können eine Arbeitslosigkeit oder
ein Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze sein.
Falls Sie unerwartet
Arbeitslos werden, sind Sie in den meisten Fällen wieder Plichtmitglied
in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei längeren Vorversicherungszeiten,
ist aber auch das Arbeitsamt bereit die Beiträge für eine private
Krankenkasse zu übernehmen. Falls Sie sich nicht sicher sind, mailen Sie
uns Ihre Frage zu.
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