Wer zahlt meine Beiträge falls ich arbeitslos werde?

Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass ein "Zurück" in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr gewollt ist. Wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Ausnahmen können eine Arbeitslosigkeit oder ein Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze sein.

Falls Sie unerwartet Arbeitslos werden, sind Sie in den meisten Fällen wieder Plichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei längeren Vorversicherungszeiten, ist aber auch das Arbeitsamt bereit die Beiträge für eine private Krankenkasse zu übernehmen. Falls Sie sich nicht sicher sind, mailen Sie uns Ihre Frage zu.



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