Verliere ich meinen Arbeitgeberzuschuss, falls ich mich privat versichere?

Nein, natürlich nicht. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die Hälfte bis max. zum Höchstsatz der BBG zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung dazu. Auch für die mitversicherten Personen, wie Ehegatte und Kinder. Für das Jahr 2005 zahlt Ihr Arbeitgeber bis zu 252,04 EUR zu Ihrer privaten Krankenversicherung dazu.



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