Nein, in der privaten muss jede einzelne Person versichert werden. Nicht selbst versicherte Familienangehörige müssen daher privat mitversichert werden. Für die Mitversicherung von Kindern gibt es mehrere Möglichkeiten. Diese Varianten werden im fünften Sozialgesetzbuch geregelt.
Wortlaut SGB V §10 Familienversicherung (3)
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