Die Wohnfläche wird zur Berechnung des Versicherungsbeitrags herangezogen. Stellt sich im Schadensfall heraus, dass die Wohnfläche tatsächlich größer ist als angebeben, werden die von der Versicherung zu übernehmenden Kosten im Verhältnis von angegebener Wohnfläche in m³ zu tatsächlicher Wohnfläche in qm entsprechend gekürzt.
Entnehmen Sie zur Vermeidung solcher Fehler die tatsächliche Wohnfläche aus dem Mietvertrag. Ist in diesem keine genaue Wohnfläche angegeben, ergibt sich die Wohnfläche aus der Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume des Hauses oder der Wohnung sowie der zum Wohnungszweck genutzten Nebengebäude (gemessen wird das Innenmaß ohne Innenwände ohne Abzug von Dachschrägen).
Zur Wohnfläche gehören nicht:
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