Wie definieren die Versicherer Wochenendhäuser?

Nach der Definition sind Wochenendhäuser nicht ständig bewohnte Einfamilienhäuser wie z.B. Land-, Jagd-, Garten-, Ferien- und Weinberghäuser. Für Zweitwohnungen in Häusern, die nicht ständig bewohnt sind gelten die gleichen Tarife wie für Wochenendhäuser.



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