Entfällt bei Wiederheirat der Versorgungsausgleich?

Durch den Versorgungsausgleich wurden die während der Ehezeit von beiden Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen endgültig aufgeteilt. Dies gilt auch für eine Wiederheirat des oder der Berechtigten aus dem Versorgungsausgleich. Ausnahmeregelungen gibt es nur beim Tod des Versorgungsausgleichsberechtigten.



Zurück zur FAQ Startseite