Welche Änderungen gelten ab dem 01.01.2004 für Apotheken?

Künftig ist der Versandhandel bei Medikamenten erlaubt. Versicherte können jetzt Medikamente auch per Telefon oder Internet bestellen.

Das Honorar der Apotheker richtet sich jetzt nicht mehr nach Preis und Verpackungsgröße des verschriebenen Medikaments. Der Apotheker erhält jetzt für jedes Medikament das gleiche Abgabehonorar von 8,10 Euro sowie einen Zuschlag von 3 % auf den Apothekeneinkaufspreis.

Außerdem sind Apotheker nun verpflichtet Versicherten Generika auszuhändigen, wenn der Arzt auf dem Rezept nicht ein bestimmtes Medikament, sondern nur den Wirkstoff verschrieben hat. Generika sind wirkungsgleiche aber preisgünstigere Arzneimittel. Sie besitzen die gleichen Inhaltsstoffe, sind jedoch preiswerter als die Orginale, da sie nach Ablauf des Patentschutzes von anderen Firmen hergestellt werden. Diese Firmen brauchten nicht in teure Forschung und Entwicklung zu investieren und können die Arzneimittel deshalb kostengünstiger produzieren.

Ähnliches gilt, wenn der Arzt auf dem Rezept nicht andere Medikamente ausdrücklich ausschließt, dann können Patienten ein qualitativ gleichwertiges Arzneimittel zu günstigerem Preis erhalten (Aut-idem-Regelung). Das rechnet sich auch für den Patienten, da sich die Zuzahlung nach dem Preis des Medikaments richtet. Deshalb sollte der Versicherte seinen Arzt bzw. den Apotheker auf die Aut-idem-Regelung ansprechen.

Eine weitere Neuerung ist die Freigabe der Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Jeder Apotheker kann die Preise für diese Medikamente dann selbst kalkulieren. Für den Patienten lohnt sich der Preisvergelich in verschiedenen Apotheken.



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