Der Verkauf des Anteils an einem geschlossenen Fonds hängt zunächst einmal von den rechtlichen Bedingungen des jeweiligen Fonds ab; zumeist steht dem nichts entgegen.
Allerdings existiert kein sicherer Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds, auch eine Rücknahme durch den Fondsanbieter (sog. "Notverkauf") wird nur in Ausnahmefällen angeboten. Somit bleibt dem Anleger sowohl das Risiko, ob er einen Käufer findet also auch das des letztendlich erzielbaren Verkaufspreises.
Letztendlich ist zu beachten, daß hohe Verlustzuweisungen in der Anfangsphase (wie bei manchen Fonds üblich) beim Weiterverkauf möglicherweise steuerlich rückwirkend aberkannt werden. Somit können also nachträglich noch Steuerzahlungen fällig werden.
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