Kann ich überhaupt berufsunfähig werden?

In Deutschland muss jeder 5. Erwerbstätige seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Rund 300.000 Arbeitnehmer pro Jahr werden aufgrund von Krankheit oder Unfall berufsunfähig, dabei trifft es über 10 % der Erwerbstätigen vor dem 40. Lebensjahr.


Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Damit ist jedoch nur noch die Erwerbsunfähigkeit abgesichert und ist unabhängig vom Beruf der betreffenden Person. Folglich könnte jeder, der berufsunfähig wird, aber noch eingeschränkt tätig sein kann, auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Das heißt im Extremfall könnte somit der Bauingenieur auf die Tätigkeit eines Pförtners verwiesen werden.



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