Erwerbstätige, die vor dem 02.01.1961 geboren sind und Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, können im Falle einer Berufsunfähigkeit bis zu 325 Euro dazuverdienen.
Bei denjenigen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind und somit keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, richtet sich die Möglichkeit des Dazuverdienens danach, was in den Bedingungen zur Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung steht. Dies ist bei den verschiedenen Versicherern unterschiedlich geregelt.
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