Eine private Unfallversicherung zahlt ein Geldsumme bzw. eine vereinbarte Rente nur bei einer unfallbedingten Invalidität. Die Summe richtet sich dabei meist nach dem Grad der Invalidität und einer Invaliditätssumme.
Aber nur etwa 12% aller Berufsunfähigkeiten resultieren aus Unfällen. Das bedeutet auch nur eine Absicherung dieses Anteils. Nur wer aus Gesundheitsgründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschliessen kann oder Kinder, sollten eine ausreichende Unfallversicherung abschliesen.
Für alle Anderen gilt: eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist Pflicht.
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