Was geschieht bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit?

Grundsätzlich ist der Anspruch auf Entgeltumwandlung von einem bestehenden Arbeitsverhältnis abhängig. Einige Angebote sehen jedoch die Möglichkeit vor, dass die Verträge bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis als privater Vorsorgevertrag weitergeführt werden können. Ist dies nicht vorgesehen, bleibt nur der Anspruch aus den bisher eingezahlten Beiträgen erhalten.



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