Nur wenn die zu erwartende Rente sehr gering wäre, können die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden. Ist der neue Arbeitgeber zu einer Übernahme bereit und gewährleistet eine entsprechend hohe Altersversorgung, kann die Übertragung von dem alten auf den neuen Arbeitgeber verlangt werden.
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